ALLGEMEINES

Für den Geschäftsverkehr zwischen der Kuigan UG (haftungsbeschränkt), Schaperstraße 14, 10719 Berlin, im Folgenden „Steller“, und Ihnen, im Folgenden, „Besteller“, gelten die nachstehenden Bedingungen, es sei denn, dass Abweichungen hiervon ausdrücklich und schriftlich von uns bestätigt werden.

A) Geltungsbereich

(1). Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vermittlungen und Verkauf von Handelswaren, Rohstoffen, Industriemaschinen, sowie IT-, Marketing- und Vertriebs-Dienstleistungen durch uns, die Kuigan UG (haftungsbeschränkt), gleich ob diese Geschäfte online oder offline abgeschlossen werden.

Es gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Davon abweichende oder entgegenstehende Bedingungen der Käufer werden von uns nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht schriftlich zugestimmt haben. Die Durchführung der Leistungen ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.

(2). Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S.d. §§ 14, 310 Abs. 1 BGB.

B) Registrierung als Kunde (optional)

(1). Sie haben die Möglichkeit, sich als Kunde in unserem Handelssystem registrieren zu lassen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (vgl. § 1 Abs. 2).

(2). Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind von Ihnen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen Ihrer persönlichen Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich einzutragen.

(3). Durch die Registrierung erklären Sie Ihr generelles Einverständnis zu unseren AGBs.

1. AUFTRÄGE, ANGEBOT UND ABSCHLUSS

Wir verkaufen und/oder vermitteln unsere Handelswaren, Rohstoffe, Industriemaschinen und sonstigen Leistungen ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.

a) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Bestellung stellt das auf den Abschluss des Betrages gerichtete Vertragsangebot dar.

b) Aufträge sind immer rechtsverbindlich, wenn sie vom Steller schriftlich angenommen worden sind.

c) Mündliche Nebenabreden sowie Zusagen von Vertretern bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Stellers.

d) Etwaige vom Besteller vorgeschriebene Bedingungen gelten, soweit sie nicht mit diesen Bedingungen und dem Inhalt der Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.

e) Tritt der Besteller vom Vertrag zurück (Abbestellung), ohne dass ein Grund dazu vorliegt oder aus Gründen, die vom Besteller zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Besteller, die bereits angefallenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn mit einem Pauschalbetrag von 25% des vertraglichen Auftragswertes zu vergüten.

Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht oder nicht in der berechneten Höhe entstanden bzw. entgangen sind.

f) Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht etwas anderes ergibt.

g) Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler, welche uns bei der Erstellung des Angebotes unterlaufen sind, sind für uns nicht verbindlich. Die Angaben in den zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, technische Daten, insbesondere auch solche über Leistung und Verwendbarkeit der gelieferten Produkte, gelten nur dann als Beschaffenheitsgarantien im Sinne von § 443 BGB, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

h) Soweit nicht anders vereinbart, wird die vertragliche Beschaffenheit der Ware durch unsere Produktbeschreibungen festgelegt. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung Dritter sind in diesem Zusammenhang unerheblich.

2. PREISE

a) Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. Fracht, Porto, Verpackung, Beladungskosten, Versicherung sowie der am Tag der Rechnungslegung in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer in EURO.

b) Alle Preisnotierungen sind freibleibend. Treten nach einem Zeitpunkt von drei Monaten seit Vertragsabschluss Erhöhungen der Herstellkosten ein, so kann der Preis angepasst werden.

c) Bei zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unerwarteten Preiserhöhungen unserer Vorlieferanten sowie unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten sind wir – soweit keine Festpreisvereinbarung vorliegt – zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt. Entsprechendes gilt für nach Vertragsabschluss eingetretene Zoll- und Umsatzsteuererhöhung.

d) Eventuell vereinbarte Rabatte werden, soweit sie vom Warenwert berechnet werden, auf den reinen Warenwert ausschließlich Verpackung, Zuschläge und Umsatzsteuer, im Übrigen auf die bezogene Menge gewährt. Der Anspruch auf die Gewährung dieser Rabatte entsteht erst bei fristgemäßer und vollständiger Bezahlung der gelieferten Ware.

3. LIEFERTERMINE

a) Die Vereinbarung fixer Liefertermine bedarf der schriftlichen Bestätigung, Zugesagte Liefertermine gelten nur annähernd, wobei jedoch das Recht des Vertragspartners vom Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer vom Steller gesetzten angemessen Nachfrist unberührt bleibt.

b) Eine Verpflichtung zur Einhaltung solcher vereinbarten Liefertermine wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Produktions- und Vorbereitungsvorganges übernommen. Die Folgen höherer Gewalt und anderer nicht vorhergesehener Maßnahmen berechtigen den Besteller nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder zum Vertragsrücktritt. Die Einhaltung der Liefertermine setzt voraus, dass der Besteller seine Vertragsverpflichtungen erfüllt hat, insbesondere vereinbarte Vorauszahlungen geleistet hat, bzw. anderen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen ist. Weitere Voraussetzung für die Einhaltung vereinbarter Liefertermine ist die richtige und rechtzeitige Belieferung des Stellers durch Vorlieferanten (Hersteller).

c) Der Besteller ist zur unverzüglichen Abnahme termingerecht bereitgestellter oder gelieferter Ware verpflichtet. Darüber hinaus hat er rechtzeitig alle seinerseits erforderlichen Voraussetzungen für eine termingerechte Abwicklung des Auftrages zu schaffen. Bleibt zur Auslieferung bereitgestellter Ware auf Wunsch des Bestellers zu seiner Verfügung liegen, so wird die erteilte Rechnung dennoch sofort zur Zahlung fällig. Die Ware lagert sodann auf Rechnung und Gefahr des Bestellers mit zwei 150 EURO pauschal pro Woche.

4. ÄNDERUNGSVORBEHALT, MEHR- ODER MINDERLEFERUNGEN

a) Der Steller übernimmt gegenüber dem Besteller keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeits- oder sonstige Garantie im Rechtssinne. Herstellergarantien bleiben von dieser Regelung unberührt, falls solch eine noch vorhanden ist. Der Steller hat das Recht, technische Änderungen/Abweichungen sowie Änderungen/Abweichungen von Form, Farbe und/oder Gewicht vorzunehmen, sofern es sich hierbei um handelsübliche Abweichungen handelt und/oder hierdurch Funktionalität und Brauchbarkeit der Ware nicht in erheblicher Weise beeinträchtigt werden. Dies gilt nicht, wenn Änderungen/Abweichungen des Bestellers aus anderen Gründen unter Berücksichtigung der Interessen des Stellers nicht zumutbar sind.

5. VERPACKUNG/BELADUNG

a) Mangels besonderer Vereinbarung erfolgt die Verpackung nach Wahl des Stellers. Schreibt der Besteller eine bestimmte Verpackung vor, so gehen eventuelle Mehrkosten der vom Lieferer vorgesehenen Verpackung zu Lasten des Bestellers.

b) Bei Vermittlungsgeschäften kümmert sich der Besteller eigenständig in abspreche mit dem Warenbesitzer um die Verpackung und Verladung. Hierbei müssen alle gesetzlichen Unfallschutzvorschriften eingehalten werden.

c) Die für den Steller entstehende Mehrkosten, die durch zur Verfügung gestellte Mitarbeiter entstehen, fallen zu Lasten des Bestellers.

6. VERSAND BZW. TRANSPORT

Der Versand bzw. Transport vom Steller oder vom Warenbesitzer bei Vermittlungsgeschäften erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreier Lieferung. Schreibt der Besteller eine bestimmte Versandart vor, so gehen eventuelle Mehrkosten zu Lasten des Bestellers.

7. ZAHLUNG

Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Stellers sofort zahlbar. Bei nicht geleisteter Anzahlung von 20 % gilt die Ware als nicht reserviert und darf weiter verkauft werden. Bei Zielüberschreitungen werden die banküblichen Zinsen berechnet. Die Ware wird, sofern nicht anders vereinbart, erst nach vollständiger Zahlung ausgeliefert bzw. steht zur Abholung bereit.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und einschließlich anfallender Zinsen und Kosten bis zur vollständigen Einlösung und Gutschrift von Wechsel und Schecks Eigentum des Stellers bzw. Warenbesitzers.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Ware, die der Besteller weiterverarbeitet. Bei unveränderter Weiterveräußerung an Dritte vor der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises gilt im Voraus die Kaufpreisforderung als an die Steller abgetreten. Bei Bezahlung durch den Dritten tritt ohne besondere Forderungsübertragung der Erlös an die Stelle der Lieferung. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen von Vorbehaltsware sind unzulässig. Der Käufer ist verpflichtet, Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die bei der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes anfallenden Kosten des Rücktransportes und der Wareneingangskontrolle trägt der Besteller.
Gerät der Käufer mit Zahlungen in Verzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, die/der 10 % unserer Forderungen erreichen/erreicht, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerung und Wegschaffung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu untersagen.

9. GEWÄHRLEISTUNG

a) Die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Keine Garantie.

b) Für die Beschaffenheit der Ware sind nur Angaben des Stellers und die Produktbeschreibung des Warenbesitzers bei Vermittlungsgeschäften verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen sowie sonstige Werbung des Herstellers.

c) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und direkt mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen. Es gilt: Ware wie gesehen/im Angebot und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung in Hinsicht auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere später auftretende Schäden. Bei Verletzungen der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen.

Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung bzw. bei Fehlmengen zur Nachlieferung berechtigt. Mehraufwendungen für die Nacherfüllung, die durch eine zwischenzeitliche Verbringung der Ware an einen anderen als den Lieferort entstehen, trägt der Besteller. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Besteller neben etwaigen Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüchen die Wahl zwischen Minderung und Rücktritt. Bei geringfügigen Mängeln ist der Rücktritt ausgeschlossen.

Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, falsche Lagerung, falsche Be- und Entladung, Transport, Verpackung oder nachlässige Behandlung der Ware zurückgehen.

10. VERMITTLUNGSGESCHÄFTE

Bei einem Vermittlungsgeschäft, bei dem der Steller den Besteller vermittelt, verpflichtet sich der Besteller keinerlei eigene Preisgespräche zu führen und sonstige Maßnahmen zur direkten Kontaktaufnahme zu unterlassen.

Sollte hiergegen verstoßen werden, ist eine Provision von 10 % des potentiellen Auftragswertes vom Besteller an den Steller zu zahlen.

11. ERFÜLLUNGSORT

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Stellers.

12. GERICHTSSTAND

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel und Scheckforderungen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Trägern von öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Stellers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Auf Verträge zwischen Steller und Besteller ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen des United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods.

13. SPEICHERUNG DES VERTRAGSTEXTES

Der Steller speichert den Vertragstext einer jeden Bestellung. Der Steller sendet dem Besteller außerdem einen Kaufvertrag und/oder eine Rechnung mit allen Bestelldaten sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die vom Vertragspartner angegebene E-Mail-Adresse.

14. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestellungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren rechtlicher und wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung entspricht.

Stand: 01.06.2019